MEP (land) - Erneuerung
Wenn eine MEP (land) Klassenberechtigung abgelaufen ist, muss der Bewerber:
- eine Auffrischungsschulung bei einer ATO absolvieren, wenn dies notwendig ist, um den Befähigungsstand zu erreichen, der erforderlich ist, um die betreffende Luftfahrzeugklasse oder das betreffende Luftfahrzeugmuster sicher betreiben zu können, und
- eine Befähigungsüberprüfung bei einem entsprechend qualifizierten Examiner ablegen.
Der Umfang der Auffrischungsschulung ist von der ATO in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu beurteilen:
- Erfahrung des Kandidaten
- Zeitspanne, seit dem die Berechtigung abgelaufen ist
- Komplexität des Luftfahrzeuges
Der notwendige Trainingsumfang nimmt mit zunehmender Zeitspanne, seit dem die Berechtigung abgelaufen ist, entsprechend zu. In manchen Fällen — nämlich wenn die Berechtigung weniger als 3 Monate abgelaufen ist — kann die ATO nach entsprechender Evaluierung eventuell auch zu dem Ergebnis, dass kein weiteres Training notwendig ist. Bei der Beurteilung im Hinblick auf die Dauer seit dem die Berechtigung abgelaufen ist, kann die ATO auch folgende Richtwerte heranziehen:
- Weniger als 3 Monate: keine weiterer Bedarf
- Mehr als 3 Monaten aber weniger als 1 Jahr: Mindestens zwei Trainingseinheiten
- Mehr als 1 Jahr aber weniger als 3 Jahren: Mindestens drei Trainingseinheiten
- Mehr als 3 Jahren: Das vollständige praktische Trainingsprogramm des MEP (land) Ausbildungskurses
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Einzelfall gemeinsam besprechen können!
Anmerkung:
Die oben angeführten Angaben sind lediglich als eine Vorabinformation gewisser Eckpunkte und keinesfalls als vollstandig anzusehen und ersetzen auch nicht die gesetzlichen Bestimmungen, welche Sie im Detail auf der Webseite der EASA unter "Regulations" finden.